Wichtiges Element in Ihrer Bewerbung: das Zwischenzeugnis
Wenn Sie sich bewerben möchten, ist es von Vorteil, wenn Sie ein relativ aktuelles Zwischenzeugnis beilegen könnten. Das Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Element Ihrer Bewerbung, denn es gibt Auskunft über Ihre aktuelle Funktion, Ihren Aufgabenbereich, Ihre Leistungen und Ihr Verhalten.
Gemäss OR (Art 330a Abs. 1) können Sie als Arbeitsnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis einfordern, welches inhaltlich sowie formell identisch mit einem Schlusszeugnis gleichzusetzen sein sollte.
Gerade bei Vorgesetztenwechsel, Abteilungswechsel, Übernahme von neuen Aufgaben, Standortwechsel, Mutterschaftsurlauben etc. empfehle ich Ihnen ein Zwischenzeugnis einzuverlagen.
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis einverlagen, dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie der Arbeitgeber nach dem Grund dazu fragt. Überlegen Sie sich daher eine passende Antwort.
Ich empfehle Ihnen im Schnitt alle drei Jahre ein neues Zwischenzeugnis einzuverlagen.
Text Nadja Goutziomitros-Milosevic